Sendeprotokoll ist kein sicheres Beweismittel!
RA Dr. Jürgen Grimm, Mannheim
(BGH, Urteil vom 07.12.1994 - VIII ZR 153/93)
Wenn es bei Rechtsstreitigkeiten darauf ankommt, ob ein Telefax-Schreiben den Empfänger auch wirklich erreicht hat, muß häufig nach Beweislage entschieden werden. Bislang war streitig, welche Beweiskraft ein Telefax-Sendeprotokoll hat.